Systemisch‒lösungsorientierte Begutachtung was bedeutet das?
Bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung
Befürchtet das Jugendamt eine Kindeswohlgefährdung oder vermutete Defizite in der Erziehungsfähigkeit, so prüft das Gericht, ob ambulante Maßnahmen ausreichen oder ob ein Eingriff in das Sorgerecht der Eltern notwendig ist und das Kind/die Kinder fremduntergebracht werden muss/müssen. Möglicherweise ist dies aber auch bereits geschehen, das Kind/die Kinder leben bereits in einer Pflegefamilie, einer Erziehungsstelle oder einer Wohngruppe und es wurde eine Rückübertragung der elterlichen Sorge, die Rückkehr des Kindes/der Kinder in den elterlichen Haushalt oder eine veränderte Regelung der Umgangskontakte beantragt. In diesen Fällen werde ich vom Familiengericht als Sachverständige beauftragt, die im sogenannten Beweisbeschluss formulierten Fragen zu beantworten und so dem Gericht zu helfen, durch seine gerichtliche Entscheidung das Kindeswohl zu sichern. Wenn es zudem gelingt, über die zum Kindeswohl notwendigen Maßnahmen und die Perspektive des Kindes/der Kinder ein Einvernehmen zwischen den Eltern und den übrigen Beteiligten zu erreichen, werden die betroffenen Kinder nicht weiter über ihre Lebenssituation verunsichert und in Loyalitätskonflikte gestürzt, wodurch deren Situation deutlich erleichtert wird.
Bei Sorgerechts‒ oder Umgangsrechtsstreitigkeiten
Eltern können in eine schwierige familiengerichtliche Auseinandersetzung um den zukünftigen Lebensmittelpunkt oder die Betreuungszeiten – und Kontaktgestaltungen für das Kind/ die Kinder geraten. Die betroffenen Kinder werden von den Streitigkeiten zwischen den Eltern erheblich belastet, denn aus Kindersicht ist in der Regel die enge emotionale Verbundenheit zu beiden Elternteilen, insbesondere in einer Krisensituation, von besonderer Bedeutung für die eigene emotionale Stabilität. Die beste Möglichkeit Trennungskinder psychisch zu entlasten, besteht in einvernehmlichem Handeln der Eltern. So werden Verlustängste und Loyalitätskonflikte bei den Kindern vermieden und das gesamte Familiensystem kann sich entspannen. In einer solchen Situation werde ich vom Familiengericht beauftragt nach Möglichkeit eine einvernehmliche Regelung der bisher strittigen Punkte zu erarbeiten, damit die betroffenen Kinder zukünftig in einer friedlichen Nachtrennungsfamilie entspannt aufwachsen können. Gelingt es eine gemeinsame Lösung zu finden, der beide Eltern zustimmen können, wird eine entsprechende Vereinbarung verschriftlicht und dem Gericht zur Genehmigung vorgelegt. Falls dies nicht gelingt, habe ich den Auftrag ein Gutachten zu erstellen, auf dessen Basis das Familiengericht dann zu einer Entscheidung kommen wird.
Diplom-Psychologin – Psychologische Sachverständige (FSLS)
Systemisch-lösungsorientierte Begutachtung im Familienrecht Psychologische Sachverständige (FSLS).