Befürchtet das Jugendamt eine Kindeswohlgefährdung oder vermutete Defizite in der Erziehungsfähigkeit, so prüft das Gericht, ob ambulante Maßnahmen ausreichen oder ob ein Eingriff in das Sorgerecht der Eltern notwendig ist und das Kind/die Kinder fremduntergebracht werden muss/müssen.
Möglicherweise ist dies aber auch bereits geschehen, das Kind/die Kinder leben bereits in einer Pflegefamilie, einer Erziehungsstelle oder einer Wohngruppe und es wurde eine Rückübertragung der elterlichen Sorge, die Rückkehr des Kindes/der Kinder in den elterlichen Haushalt oder eine veränderte Regelung der Umgangskontakte beantragt.
In diesen Fällen werde ich vom Familiengericht als Sachverständige beauftragt, die im sogenannten Beweisbeschluss formulierten Fragen zu beantworten und so dem Gericht zu helfen, durch seine gerichtliche Entscheidung das Kindeswohl zu sichern.
Wenn es zudem gelingt, über die zum Kindeswohl notwendigen Maßnahmen und die Perspektive des Kindes/der Kinder ein Einvernehmen zwischen den Eltern und den übrigen Beteiligten zu erreichen, werden die betroffenen Kinder nicht weiter über ihre Lebenssituation verunsichert und in Loyalitätskonflikte gestürzt, wodurch deren Situation deutlich erleichtert wird.