Wie läuft die Begutachtung ab?
Bei Sorgerechts‒ oder Umgangsrechtsstreitigkeiten
Gespräche mit den Eltern
Die Mitwirkung an der Begutachtung ist freiwillig. Wenn Sie sich zur Teilnahme entscheiden, werden wir uns einige Male zu Gesprächen treffen, anfangs einzeln, später auch gemeinsam mit dem anderen Elternteil. Üblicherweise komme ich zu Ihnen nach Hause, gemeinsame Gespräche können aber auch auf neutralem Boden stattfinden (z.B. in meiner Praxis). Wenn es im Einzelfall sinnvoll erscheint, spreche ich zusätzlich mit weiteren Personen oder Institutionen (Kindergarten, Schule etc.).
Gespräche mit dem Kind/ den Kindern
Ihr(e) Kind(er) werde ich in Ihrem Haushalt oder bei einer gemeinsamen Unternehmung kennenlernen. Weil es mir wichtig ist, mit den Kindern in Ruhe über ihre Vorstellungen und Wünsche zu sprechen, finden auch Gespräche mit dem Kind ohne ein Elternteil statt.
Beobachtung
Es wird gemeinsame Eltern-Kind-Termine geben. Diese nutze ich, um das Miteinander zu beobachten und zu reflektieren.
Gemeinsame Klärung - Lösungsfindung
Wo immer möglich, lade ich die Eltern spätestens gegen Ende der Begutachtung zu einem gemeinsamen Gespräch ein. Hier können Fragen gestellt, Antworten gegeben und Lösungsoptionen diskutiert werden.
Bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung
Gespräche mit den Eltern und weiteren Beteiligten
Die Mitwirkung an der Begutachtung ist freiwillig. Wenn Sie sich zur Teilnahme entscheiden, werden wir uns einige Male zu Gesprächen treffen. Üblicherweise komme ich dafür zu Ihnen nach Hause. Zusätzlich spreche ich mit den übrigen Beteiligten, weiteren Personen oder Institutionen (Jugendamt, Erzieher, Kindergarten, Schule etc.).
Gespräche mit dem Kind/ den Kindern
Ihr(e) Kind(er) werde ich ebenfalls kennenlernen, entweder in Ihrem Haushalt oder falls sie fremduntergebracht sind, an deren derzeitigem Lebensmittelpunkt. Ich spreche auch mit den Kindern über ihre Vorstellungen und Wünsche in Bezug auf ihre Lebensumstände, die Familie, ihre Beziehungen und eine ‚gute Lösung‘.
Beobachtung
Es wird gemeinsame Eltern-Kind-Termine geben. Diese nutze ich, um das Miteinander zu beobachten und zu reflektieren.
Gemeinsame Klärung - Lösungsfindung
Wo immer möglich, lade ich die beteiligten Fachkräfte und Eltern zu einem gemeinsamen Gespräch ein (‚Runder Tisch‘). Hier werden die (unterschiedlichen) Sichtweisen und Vorstellungen diskutiert, es können Fragen gestellt, Antworten gegeben und Missverständnisse oder Konflikte geklärt werden. Außerdem geht es darum, auszuloten, ob über die zum Kindeswohl notwendigen Maßnahmen ein Einvernehmen erreicht und somit auch in Zukunft gut kooperiert werden kann.
Hinweis:
Wenn alle Beteiligten zustimmen, zeichne ich die Gespräche digital auf, um konzentriert zuhören zu können. Die Aufzeichnungen werden nach Abschluss des Verfahrens gelöscht. Dem Gericht gegenüber habe ich keine Schweigepflicht. Sie haben das Recht, über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten Auskunft zu erhalten. Auch können Sie die Berichtigung falscher Daten verlangen. Die Verarbeitung der Daten erfolgt auf der Basis von gesetzlichen Regelungen. Nur in Ausnahmefällen benötige ich Ihr Einverständnis. In diesen Fällen haben Sie das Recht, die Einwilligung für die zukünftige Verarbeitung zu widerrufen.
Diplom-Psychologin – Psychologische Sachverständige (FSLS)
Systemisch-lösungsorientierte Begutachtung im Familienrecht Psychologische Sachverständige (FSLS).